FAQ’s
Hier findest Du Antworten auf die meist gestellten Fragen.
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Fragen & Antworten
Ja. Tatsächlich zieht es die meisten MUG Absolventen (ca. 40%) nach Ihrem Abschluss in die Unternehmensberatung.
Der MUG ist ein Vollzeit- und Präsenzstudiengang, weshalb Berufstätigkeit nicht von offizieller Seite unterstützt werden kann. Wenn sich Studierende dazu entscheiden, nebenher eine Teilzeitstelle anzutreten, müssen sie dies in individueller Einzelabstimmung mit allen Dozenten der belegten Kurse, Prüfungsterminen und Gruppenarbeiten tun.
Das Zulassungsverfahren wird an der Universität St. Gallen zentral über die Zulassungsstelle geregelt. Wende Dich daher an zulassung@unisg.ch, um verbindliche Informationen zu erhalten.
Weitere Infos findest Du hier.
Ja, dies ist prinzipiell möglich. Jedoch werden von Dir zur finalen Zulassung zusätzliche Kursbelegungen erwartet. Wende Dich daher an zulassung@unisg.ch, um verbindliche Informationen zu erhalten.
Weitere Infos findest Du hier.
Ja. Da der MUG ideal auf das Arbeitsleben vorbereiten möchte, wird bereits hier auf eine kollaborative Arbeitskompetenz gesetzt.
Die Universität verwendet ein Bidding-Verfahren, über das die Kurse verteilt werden. Mehr Informationen erhältst Du hier.
Wenn Du bereits an der HSG studierst, kannst Du den MUG bereits im Frühjahrssemester beginnen. Externe Neueintritte sind jedoch nur im Herbstsemester möglich.
Ja. Für mehr Informationen klicke hier.
Je nach Kurs werden zentrale oder dezentrale Prüfungen geschrieben. Die zentralen Prüfungstermine, sowie eine Übersicht über alle Termine findest Du hier. Dezentrale Prüfungstermine werden von den Dozierenden während des Semesters bekanntgegeben.
Nein, dies ist nicht möglich. Beachte, dass sich das Praxisprojekt über zwei konsekutive Semester erstreckt und es in dieser Zeit nicht möglich ist, ein Auslandssemester zu absolvieren.
Unsere Studierenden sind bei Studienbeginn im Schnitt 24 Jahre alt.